Die Bundesregierung scheint ein neues Gesetz auf den Weg bringen zu wollen, welches die Problematik von HartzIV-Empfängern und Versicherten der PKV neu regeln soll. Bislang ist es Praxis, dass Privatversicherte innerhalb der PKV bleiben müssen, gleichzeitig erstattet die Agentur für Arbeit lediglich den Basissatz für die Gesetzliche Krankenversicherung (126 Euro). Doch meist liegt der Beitrag der PKV weit höher, den Rest müssen die HartzIV Empfänger selber bezahlen. Viele können die zusätzlichen Kosten nicht aufbringen, die PKV wird alleine für dieses Jahr einen Beitragsrückstand von knapp 400 Millionen Euro erwarten. Die Praxis der Argen haben mehrere Gerichtsurteile diese Praxis gerügt.
Der Direktor des PKV-Verbandes Volker Leienbach fordert eine volle Kostenübernahme durch die Arbeitsagentur, bei 20 Millionen Euro pro Jahr überschaubare Zusatzkosten. Doch die Bundesregierung scheint mehreren Meldungen zu folge anderes im Sinn zu führen. So sollen PKV-Versicherte zu einem Wechsel in die Gesetzliche Krankenversicherung gezwungen werden. Doch hier könnten die gesetzlichen Krankenkassen eine volle Kostenerstattung fordern, dabei würden die Zusatzkosten bei zwei Milliarden Euro liegen. Andererseits könnte die Bundesregierung die privaten Krankenkassen zwingen, einen speziellen HartzIV-Tarif anzubieten, was wiederum die Privaten ablehnen.
Nun entbrennt ein Streit zwischen PKV- und GKV-Anbietern. Die gesetzlichen Krankenkassen vermuten eine Klientelpolitik der Bundesregierung zugunsten für die PKV, während die Privaten Krankenkassen die Sicherung der Beiträge für Hilfsbedürftige als gesamtgesellschaftliche Aufgabe des Sozialstaates betrachten. Durch die Neuregelung im Rahmen der Gesundheitsreform (Wegfall der Drei-Jahres-Regelung, erleichterter PKV-Wechsel) werden ab dem 1. Januar mehr Menschen in die PKV wechseln können. Generell gilt für alle Interessenten, da innerhalb der PKV unterschiedlichste Tarife angeboten werden: im Vorfeld einen PKV Tarifvergleich vornehmen, und den Wechsel in die PKV gut überlegen, da ein Rückwechsel in die GKV nahezu unmöglich ist. Oder demnächst nur zwangsweise stattfindet.
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