GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Schifffahrtskrise scheint weiter unter den Dr. Peters Fonds zu wüten und dabei auch nicht den „Leo Glory“ zu verschonen.
Der möglicherweise problematische Zustand der Fonds soll sich – wie häufig – auf niedrige Charterraten und Zahlungsrückstände der Chartergesellschaften zurückführen lassen. Beim DS 120 sowie bei zahlreichen weiteren Dr. Peters VLCC Fonds soll es bereits seit 2009 Charterrückstände gegeben haben. 2010 haben die Fondsgesellschaften schließlich einer Reduzierung der Charterraten zugestimmt, heißt es, und das, obwohl ursprünglich Festchartervereinbarungen getroffen worden seien. Zwar sollen sich die Chartergesellschaften verpflichtet haben, die rückständigen Charterraten bis Ende 2014 auszugleichen; ob sie dazu in der Lage sein werden, sei allerdings zweifelhaft. Erfolgen diese Rückzahlungen jedoch nicht pünktlich, könnte es gar zu einer Insolvenz der Dr. Peters VLCC Glory Reihe mit verheerenden Folgen für die Anleger kommen.
Die Anleger des „Leo Glory“ werden sich wegen der Laufzeit des Fonds bis 2022 und mangels eines geregelten Zweitmarkts für diese Fondsbeteiligungen nicht ohne Weiteres von ihren Beteiligungen lösen können. Dennoch sind sie nicht schutzlos gestellt.
Für viele Anleger kam die mögliche wirtschaftliche Schieflage der VLCC Fonds und auch die Rückforderung der Ausschüttungen überraschend. Allerdings hätten ihre Berater sie oftmals aus rechtlicher Sicht besser aufklären und über die bestehenden Risiken vor der Zeichnung informieren müssen. So soll beispielsweise häufig verschwiegen worden sein, dass bei dem „Leo Glory“ eine Finanzierung durch hohe Kreditaufnahmen, teilweise in Japanischem Yen, stattfand. Dies barg ein hohes Währungsrisiko und kann die Verlustrisiken für die Anleger deutlich erhöhen.
Anstatt sich tatenlos dem Risiko eines Totalverlustes auszusetzen, empfiehlt es sich daher für Anleger, die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten von einem versierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Der nicht ordnungsgemäße Verlauf von Anlageberatungsgesprächen kann zu Schadensersatzansprüchen führen, sodass Sie als Anleger nicht zwangsläufig leer ausgehen müssen.
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