Aktuell hat der Bundestag erneut den „Gesetzesentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte“ in den Rechtsausschuss und Finanzausschuss“ zu weiteren Beratungen zurück überwiesen. (Drucksache 17/11268) Da die Privatinsolvenz in Deutschland wegen ihrer 6-7 Jahre langen Dauer gegenüber der nur 12-monatigen England-Insolvenz völlig unzumutbar ist, arbeitet die Regierung schon seit längerem an einem kürzeren Verfahren. Dies soll es Schuldnern erstmals ermöglichen eine Privatinsolvenz vorzeitig schon nach drei oder fünf Jahren zu beenden, sofern innerhalb der genannten Zeiträume eine Mindestbefriedigungsquote von 25% erfüllt ist und die Kosten des Verfahrens getragen werden. Dies erhöht die zu erreichende Mindest-Quote dann auf beinahe 30%. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger sagte: „Dieses wichtige Gesetz sollte alsbald verabschiedet werden – die Deutsche Wirtschaft und der gescheiterte Verbraucher verdienten eine effektive und schnelle Entschuldung und damit eine echte zweite Chance. “
Hieran bestehen allerdings substantielle Zweifel. Folglich ist es auch völlig unklar, ob diese, auf den ersten Blick attraktive, -letztlich aber für den Schuldner hoch gefährliche Reform- ,überhaupt bis zum Jahre 2014 in Kraft treten könnte, weil extrem viel Überarbeitungsbedarf auch von den Abgeordneten angemahnt wird. So bezweifelt die Abgeordnete Sonja Steffen (SPD) die Wirksamkeit der vorgesehenen 25% -bzw. inklusive Verfahrenskosten beinahe 30%- Klausel: „In den Zeiten vor des Privat Insolvenzverfahrens gab es eine Vergleichsquote von 35%, die nur in jedem 500. Insolvenzverfahren erreicht werden konnte. Die geplante Neuregelung kann daher nur eine Erleichterung für diejenigen Fälle sein, in denen eine Erbschaft eintritt.“
Diese Stellungnahmen lassen weitere Diskussionen vor dem Rechtsausschuss erwarten. Tatsächlich ist es -neben der in der Praxis unhaltbaren 30% Mindest-Quote -ein äußerst gefährliches Gesetz da, wie der Titel bereits sagt, die Gläubigerrechte extrem gestärkt werden sollen. In der Diskussion sind sogenannte nachträgliche Versagungsgründe für die Restschuldbefreiung von bis zu 5 Jahre nach dem Schlusstermin nicht die einzige Horrorregelung. Dieses und mehr würde die Schuldner einer noch größeren Rechtsunsicherheit aussetzen. Hinzu kommen gefährliche Erschwerungen wie: strafrechtliche Ausweitung von Steuerschulden zu Deliktforderungen, eine unklare Versagungsprüfung und vieles mehr. All dies macht klar, dass ein Warten auf diese Reform nicht nur wegen der unabsehbaren Zeit, sondern vor allem wegen deren Inhalt und Verschärfungen völlig und gefährlich ist.
Stattdessen ist die englische Insolvenz, die bereits seit vielen hundert Jahren Bestand hat, wesentlich einfacher und rechtssicherer. Hier bekommen Schuldner mit den entsprechenden Voraussetzungen, nach Insolvenzantrag eine automatische Restschuldbefreiung innerhalb von 12 Monaten. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und diese sind in der Regel nur mit professionellen Begleitern in dieser Zeit rechtssicher zu schaffen. Eine gute Zusammenfassung und fachlich seriöse Informationen hierzu können Sie der Plattform www.England-Insolvenz.com entnehmen. Hier werden von einem in diesen Fragen erfahrenen UK-Insolvenzteam, das vor Ort in England täglich Mandanten in diesen Fragen begleitet, die Zusammenhänge und Informationen fachlich korrekt dargelegt. Dies Das Studium der Plattform ersetzt zwar keinesfalls die Zusammenarbeit mit den Spezialisten, gibt aber den aktuell besten Überblick. Abschließend sei gesagt, dass die Insolvenz in England auch gegenüber den anderen EU-Insolvenzverfahren absolut überlegen ist.
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