GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Bereits vor der Entscheidung zur endgültigen Abwicklung des Fonds im Mai 2012 durch das Credit Suisse Asset Management war der CS Euroreal die letzten zwei Jahre geschlossen gewesen. Eigentlich war eine Wiedereröffnung zum 21. Mai 2012 geplant, nachdem die erste Schließung im Mai 2010 zunächst um ein weiteres Jahr verlängert worden war.
In den kommenden fünf Jahren sollen die im Fondsvermögen des CS Euroreal vorhandenen Immobilien veräußert und der Erlös anteilig an die Anleger ausgekehrt werden. Anleger müssen sich somit auf eine lange Wartezeit gefasst machen, um an ihr investiertes Vermögen zu kommen. Die erste Ausschüttung soll im Dezember 2012 erfolgen. In welcher Höhe dies geschehen wird, ist bislang völlig unklar.
Die Entscheidung zur Wiedereröffnung des CS Euroreal soll dabei, wie zuvor bei dem SEB Immoinvest praktiziert, in die Hände der Anleger gelegt worden sein. Zunächst war die Eröffnung des Fonds am 21.05.2012 für einen Handelstag geplant um herauszufinden, ob das Fondsvermögen die Rückgabewünsche der Anleger vollständig werde erfüllen können. Jedoch soll das Credit Suisse Asset Management schon vor Ablauf des Handelstages am 21.05.2012 gekannt gegeben haben, dass die Rückgabewünsche der Anleger das vorhandene Fondsvermögen überstiegen und damit die Liquidation des Fonds feststehe.
Vielen Anlegern wurde der Fonds als äußerst sichere Anlage mit jederzeitiger Verfügbarkeit ihres Kapitals dargestellt. Hierin kann eine schuldhafte Falschberatung der Bank liegen, die zum Schadenersatzanspruch des Anlegers führt. Betroffenen Anlegern ist zu empfehlen, ihre Beteiligung von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.
Oft sollen Anleger bei der Beratung durch Ihre Bank nicht darüber aufgeklärt worden sein, dass der Fonds, in den sie investierten, überhaupt geschlossen bzw. liquidiert werden kann. Offene Immobilienfonds wurden eine lange Zeit als sicher und risikofrei angepriesen, obwohl bestimmte Risiken bekannt waren. Darin könnte eine Falschberatung der Bank, die den Fonds vermittelt hat, liegen. Dies wiederum kann zu einem Schadenersatzanspruch des Anlegers führen.
Für geschädigte Anleger kann es daher empfehlenswert sein, einen Rechtsanwalt aufzusuchen und ein Beratungsgespräch durchzuführen, wenn sie sich schlecht beraten fühlen. Ein im Kapitalmarktrecht tätiger Rechtsanwalt kann Ihre Ansprüche individuell und einzelfallbezogen prüfen. Er befasst sich mit Ihrer Fondsbeteiligung und prüft diese auf Schadenersatzansprüche.
Da etwaige Ansprüche aus Fondsbeteiligungen der Verjährung unterliegen, sollten Anleger sich nicht zu viel Zeit lassen, bevor sie einen Rechtsanwalt aufsuchen.
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