Laut einem Bericht der Zeitung Welt plant die Bundesregierung eine Änderung des Insolvenzrechtes, demnach sollen staatliche Gläubiger als erstes bedient werden. Gleich zwei Bundesministerien scheinen den Gesetzesentwurf, der neutral als Haushaltsbegleitgesetz firmiert wird, vorzubereiten. Das Bundesfinanzministerium und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales scheinen demnach zu planen, staatliche Gläubiger im Falle einer Insolvenz zu bevorzugen, somit sollen der Fiskus und die Sozialversicherungsträger zu erst ausgezahlt werden. Private Gläubiger kämen erst danach dran.
Die Bundesregierung äussert sich nicht zu Einzelheiten, bestätigt aber im Grunde solche Überlegungen. Auch wenn der Verband der Insolvenzberater die Pläne kritisiert, weil es dadurch schwerer werden würde, Betriebe zu retten und Arbeitsplätze zu erhalten, das Gesetz befände sich in der Feinabstimmung. Die letzte Änderung des Insolvenzrechtes wurde erst 1999 verabschiedet, seit diesem Zeitpunkt bedeutet eine Insolvenz nicht automatisch, dass Betriebe abgewickelt werden sondern auch gerettet werden können.
Ein weiterer Streit in der CDU-FDP Koalition scheint vorprogrammiert. Die FDP wird am alten Insolvenzrecht festhalten wollen, während die CDU den Schuldenberg des Bundes einzäumen will. Durch die Bevorzugung staatlicher Gläubiger wollen die Ministerien insgesamt 1,3 Milliarden Euro (500 Millionen durch Fiskuseinnahmen und 800 Millionen Euro durch die Sozialversicherungsträger) einsparen. Der Verband der Insolvenzberater hat angekündigt, notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen, um den Gesetzesentwurf zu verhindern.
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