Das Landgericht Köln hat eine einstweilige Verfügung auferlegt, demnach darf der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) zwei Anzeigemotive ihrer eigenen Kampagne vorerst nicht verwenden. Der Verband der Privaten Krankenversicherungen hat ihren offiziellen Widerspruch schon angekündigt. Die ...