Wer sein Grundstück stolz seinen Besitz nennt ist für den Juristen noch lange kein Eigentümer. Wer eine Erbauseinandersetzung betreibt, handelt juristisch völlig normal, im allgemeinen Sprachgebrauch aber klingt das nach einer ziemlich unangenehme Streiterei. Um solche Missverständnisse bei ...