Streitpunkt sind dabei meist weniger die Anforderungen an das theoretische Wissen des Anwalts, weil dieses Wissen leicht durch die Besuche entsprechender Fachanwaltskurse (z. B. in den Fachbereichen Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht) nachgewiesen werden kann. Fraglich bleibt allerdings oft der ...