Ein neues Widerrufsrecht und damit auch eine neue Widerrufsbelehrung 2014 treten am 13. Juni 2014 in Form des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft und diese aktuellen News, bringen ebenso eBay als auch Online Händler ein wenig ins Schwitzen. Denn nun gilt es, den eigenen Online Shop sowie auch AGB und Widerrufsbelehrungen weitestgehend zu überarbeiten und an die neuen Regelungen für Shopbetreiber anzupassen.
Das neue Gesetz umfasst viele Änderungen in Bezug auf den Handel online, was vor allem grenzüberschreitend zu einheitlichen Rechtsvorschriften und somit zu mehr Rechtssicherheit führen soll. In Bezug auf das deutsche Recht wurde das Gesetz unter der Bezeichnung »Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnraumvermittlung« verabschiedet und tritt dementsprechend zum genannten Termin in Kraft.
Da die EU-Richtlinie in den Mitgliedsstaaten nicht grundsätzlich unmittelbar ist, erfolgt auf diese Weise eine Anpassung durch nationale Rechtsakte an die entsprechenden Gesetze der Mitgliedsstaaten, die dann für Onlineshop Gültigkeit haben. Die Neuerungen bringen gleichermaßen wesentliche Änderungen in Bezug auf den Vertragsschluss zwischen Internetshop Betreibern und Verbrauchern mit sich sowie auch Veränderungen in Bezug auf Haustürgeschäfte.
Es kommt zu einer Aufhebung der bisher geltenden Haustürgeschäftsrichtlinie sowie der Fernabsatzrichtlinie. Für Webshop Betreiber ist vor allem die neue Informationspflicht zu beachten, die mit dem Gesetz eingeführt wird.
Mehr Infos unter www.Händlerschutz.com