Am 15. Oktober 2013 veröffentlichte die WirtschaftsWoche einen Artikel mit der Überschrift „Beim Fondsanbieter fairvesta sieht es düster aus“ über die fairvesta-Gruppe.
Die fairvesta-Gruppe hat in einer eigenen Stellungnahme bereits detailliert sämtliche Vorwürfe und Kritikpunkte aus dem fraglichen Artikel aufgegriffen und Stellung genommen.
Die Kanzlei Lampmann Haberkamm & Rosenbaum (LHR) vertritt die fairvesta in presserechtlichen Angelegenheiten und wurde nunmehr beauftragt, namens und im Auftrag der fairvesta-Gruppe zu den weiteren Vorfällen im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die fairvesta-Gruppe Stellung zu nehmen.
Zunächst ist auf einen Vorgang hinzuweisen, bei welchem die Kanzlei Nieding + Barth bzw. die auf einem Zusammenschluss der Kanzleien Nieding + Barth und Tilp Rechtsanwälte beruhende PIA ProtectInvestAlliance Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf verschiedenen Domains zu Lasten unserer Mandantin eigene Mandantenakquise bertreiben wollten. Die Anwälte stellten sich dabei als Anlegerschutzanwälte dar, forderten die Rezipienten des Inhalts ihrer Internetpräsenz aktiv auf, sich zu melden, um gegen angebliche Rechtsverletzungen der fairvesta vorzugehen und erweckten damit insbesondere den unzutreffenden Eindruck, als gebe es bereits „Beschwerdefälle“ gegen unsere Mandantin, obwohl bisher kein einziger solcher Fall bekannt geworden ist.
LHR hat daraufhin die erforderlichen rechtlichen Schritte gegen diese klaren Rechtsverletzungen eingeleitet.
Kanzlei Nieding + Barth gibt Unterlassungserklärung ab
Die Kanzlei Nieding + Barth hat die Internetseiten daraufhin umgehend gelöscht und auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, mit der sie sich verpflichtet, die Schaltung der Internetseite nebst bestimmter Inhalte bei Meidung einer Vertragsstrafe von 5000,01 EUR zu unterlassen.
Landgerichte Frankfurt und Düsseldorf erlassen einstweilige Verfügungen wegen rechtswidriger Berichterstattung
Zusätzlich hat das Landgericht Frankfurt antragsgemäß eine einstweilige Verfügung erlassen, welche der Kanzlei den Betrieb der Domain bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 EUR untersagt.
Ferner hat auch das Landgericht Düsseldorf antragsgemäß eine einstweilige Verfügung erlassen, wonach der PIA ProtectInvestAlliance Rechtsanwaltsgesellschahft mbH, sowie den Rechtsanwälten Klaus Nieding und Andreas Tilp persönlich bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 EUR verboten wird, bestimmte, herabsetzende Äußerungen zu wiederholen.
LHR ist von der fairvesta-Gruppe in diesem Zusammenhang beauftragt worden, gegen sämtliche weiteren rechtsverletzenden Berichterstattungen über die fairvesta-Gruppe ebenfalls in aller Konsequenz vorzugehen. Dementsprechend wurden auch bereits in weiteren Fällen die erforderlichen rechtlichen Schritte zur Durchsetzung der bestehenden Ansprüche der fairvesta-Gruppe eingeleitet.
Die fairvesta-Gruppe hat im Interesse der eigenen Anleger bereits einen gerichtlich anerkannten Sachverständigen mit der Prüfung der gegen ihre Geschäftstätigkeit erhobenen Vorwürfe beauftragt. Das Ergebnis dieser Prüfung ist in den nächsten Wochen zu erwarten.
Zusätzlich hat ein ein namhaftes Anwaltsbüro, das auf Anlegerschutz spezialisiert ist, mit der Prüfung der Vorwürfe begonnen und wird darüber in den nächsten Wochen neutral berichten.
Die fairvesta-Gruppe behält sich vor, u. a. auf Grundlage des Prüfungsergebnisses Regressansprüche geltend zu machen, um sich in Bezug auf jegliche rufschädigende Berichterstattung schadlos zu halten.
Köln, den 25. Oktober 2013