Die Verlängerung der Atomlaufzeiten verstößt nach Auffassung von SPD und Grünen gegen das Grundgesetz. Das geht nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ aus der 123-seitigen Klageschrift hervor, welche die Bundestagsfraktionen beider Parteien am Montag in Berlin vorlegen wollen. Sie soll kommende Woche eingereicht werden, parallel zu einer Klage, die fünf SPD-geführte Länder am Montag in Karlsruhe einreichen wollen.
Die Klage der Fraktionen wendet sich gegen beide Novellen des Atomgesetzes. Die Bundesregierung hatte im vergangenen Herbst einerseits die Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke verlängert, andererseits in einer weiteren Novelle die Sicherheitsauflagen verändert. Im Zuge dieser Änderung nahm sie auch einen neuen Paragraphen in das Gesetzeswerk auf, der für die Errichtung eines Endlagers Enteignungen zulässt. Nach SZ-Informationen kommt die Klage zu dem Schluss, dass beide Novellen „sowohl formell als auch materiell verfassungswidrig“ sind. Obendrein wirft die Opposition dem Bund vor, den Schutz der Bevölkerung zu missachten. So verstoße die neue Rechtslage „gegen die verfassungsrechtlichen Schutzpflichten“ des Grundgesetzes, wie sie Artikel 2 regelt – „das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“. Begriffe wie die „weitere Vorsorge“, die der neu geschaffene Sicherheits-Paragraph 7 d ins Atomrecht einführte, seien „nicht mehr hinreichend bestimmt und dadurch verfassungswidrig“, heißt es. „Statt die Reaktorsicherheit gerade der ältesten AKW zu verbessern, tut Bundesumweltminister Röttgen das Gegenteil“, sagt Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin. „Durch den neuen Paragraph 7 d im Atomgesetz werden die Sicherheitsstandards abgesenkt.“ Am Montag wollen die Fraktionen und auch die Bundesländer ihre Klageschriften in Berlin vorstellen.
Diese Meldung aus Berlin wurde am 26.02.2011 um 04:00 Uhr mit den Stichworten DEU, Parteien, Energie, Justiz übertragen.