Das Landgericht Köln hat eine einstweilige Verfügung auferlegt, demnach darf der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) zwei Anzeigemotive ihrer eigenen Kampagne vorerst nicht verwenden. Der Verband der Privaten Krankenversicherungen hat ihren offiziellen Widerspruch schon angekündigt. Die einstweilige Verfügung wurde von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. erwirkt, ihr Vorwurf lautet, dass der Verband der PKV mit diesen Anzeigenmotiven die Gesetzlichen Krankenversicherungen auf unsachliche Weise herabsetzen würde. Das Landgericht Köln hat hingegen keine genaue Begründung angegeben. Nun wird der Verband der PKV Widerspruch einlegen, die Kampagne soll vorerst ohne die beanstandeten Motive weiter geführt werden.