Die Bundestagsverwaltung hat die jüngste Kritik an funktionsbedingten Zulagen für Bundestagsabgeordnete in hervorgehobenen Positionen zurückgewiesen. „Die Fraktionen des Deutschen Bundestages können eigenständig die Ausstattung ihrer Funktionsträger bestimmen“, sagte ein Sprecher von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. „Die Geldleistungen an die Fraktionen sind gemäß § 50 (1) und (2) AbgG im Einzelplan 02, Kapitel 0201 bei Titel 684 01 festgesetzt.“
Der Verfassungsrechtler und Parteienkritiker Hans-Herbert von Arnim erklärte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ hingegen: „Das Verbot des Bundesverfassungsgerichts wird dadurch umgangen, dass die Fraktionen die Zulagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit zahlen. So bekommen insgeheim Hunderte von Abgeordneten verfassungswidrig Geld.“ Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2000 entschieden, dass Zulagen nur an den Parlamentspräsidenten, seine Stellvertreter und die Fraktionsvorsitzenden erlaubt seien. Der „Stern“ berichtet in seiner aktuellen Ausgabe jedoch, dass 100 der 622 Bundestagsabgeordneten Zusatzzahlungen bekommen. Dazu zählten nicht allein Fraktionsvorsitzende, ihre Stellvertreter und Parlamentarische Geschäftsführer, sondern auch Sprecher von Arbeitsgruppen.
Diese Meldung aus Berlin wurde am 22.10.2010 um 07:47 Uhr mit den Stichworten DEU, Parteien übertragen.