Parteienrechtler Morlok verteidigt Zusatzzahlungen an Abgeordnete

Der Parteienrechtler Martin Morlok hat die Zusatzzahlungen an Bundestagsabgeordnete in besonderen Funktionen verteidigt. „Dass man die Arbeitspferde im Parlament finanziell besser stellt, ist in unserer Art von Gesellschaft, in der Leistung durch Geld belohnt wird, nicht skandalös“, sagte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Freitag-Ausgabe). Zwar sei es richtig, dass das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2000 Zusatzzahlungen nur an den Parlamentspräsidenten, seine Stellvertreter und die Fraktionsvorsitzenden erlaubt habe, so Morlok.

Diese Entscheidung grenze allerdings an „egalitären Fundamentalismus“, der bei seinen Grundsätzen die Realität aus den Augen verliere. So hätten etwa die Parlamentarischen Geschäftsführer einen „Knochenjob“. Morlok ist Direktor des Instituts für Deutsches und Europäisches Parteienrecht und Parteienforschung in Düsseldorf. Der „Stern“ hatte berichtet, 100 der 622 Bundestagsabgeordneten kämen in den Genuss von Zusatzzahlungen.

Diese Meldung aus Berlin wurde am 21.10.2010 um 14:53 Uhr mit den Stichworten DEU, Parteien übertragen.

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