Allgemein kursieren bereits seit geraumer Zeit verschiedene News, die über ein neues Widerrufsrecht und die neue Widerrufsbelehrung 2014 informieren, welches am 13. Juni 2014 in Kraft tritt und verschiedene Änderungen für online Händler und eBay Shopbetreiber, sowie auch den Verbraucher mit sich bringt.
So sind für Internetshop Betreiber zukünftig neue Verpflichtungen vorgesehen, die sich auf die AGB und insbesondere auch die Widerrufsbelehrung des Verbrauchers beziehen. Ab dem 13. Juni besteht die Verpflichtung zur Bereitstellung eines Muster-Widerrufsformulars durch den Onlineshop. Dagegen ist die Bestätigung des Widerrufs nur noch unter bestimmten Voraussetzungen notwendig.
Zuerst bestand hierzu der Irrglaube, dass das Musterformular nicht nur für den Online Shop verpflichtend ist, sondern dessen Nutzung auch für den Verbraucher. Dies trifft allerdings nicht zu. Verbraucher können das Formular für den Widerruf nutzen, müssen es aber nicht, sondern haben weiterhin die Möglichkeit den Widerruf in eigenen Worten zu erklären. Webshop Betreiber dagegen müssen das EU-einheitlich zu gestaltende Muster-Formular anbieten, was auch zum Download oder durch Online-Bereitstellung in Form eines Onlineformulars erfolgen kann.
Letzte Bereitstellungsmöglichkeit und damit die gegebene Möglichkeit für den Verbraucher, das Ausfüllen des Widerrufs-Formulars online vorzunehmen, bildet auch die Voraussetzung für die Notwendigkeit einer Bestätigung des Widerrufs durch den Onlineanbieter. In anderen Fällen ist die Bestätigung nicht notwendig.
Mehr Infos unter www.Händlerschutz.com