Das Bundesinnenministerium hat heute den Entwurf einer Gebührenverordnung für den neuen Personalausweis vorgelegt. Demnach soll die Gebühr für das Dokument bei einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren 28,80 Euro betragen. Für Antragsteller unter 24 Jahren soll die Gebühr bei 19,80 Euro liegen.
„Mit dieser Gebühr liegen wir bei einem Vergleich mit anderen europäischen Staaten, die ebenfalls Ausweise mit elektronischer Identitätsfunktion ausgeben, im Mittelfeld“, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Bisher betrug die Gebühr für die Ausstellung eines Ausweises acht Euro. Nach Abstimmung mit den zu beteiligenden Ressorts soll die Verordnung den Ländern zugeleitet und noch vor der Sommerpause im Bundesrat verabschiedet werden. Der neue Personalausweis im Format einer Scheckkarte wird am 1. November 2010 in Deutschland eingeführt.
Diese Meldung der dts Nachrichtenagentur aus Berlin wurde am 03.06.2010 um 10:35 Uhr mit den Stichworten DEU, Gesellschaft übertragen.