Durch ein neues Widerrufsrecht, welches am 13. Juni 2014 in Kraft tritt, wird auch gleichermaßen für Shopbetreiber und eBay Online Händler eine neue Widerrufsbelehrung 2014 verpflichtend notwendig. Nach aktuellen News muss jeder Onlineshop seinen Käufern und somit Verbrauchern ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen, welches den zukünftigen Informationspflichten entspricht.
Dies erfordert auch gleichermaßen eine Anpassung der Internetshop AGB. Diese Bereitstellung hat nicht nur Nachteile für den Webshop, sondern ermöglicht es gleichermaßen auch, den gesetzlich festgelegten Widerruf auf unkomplizierte Weise anbieten zu können, beispielsweise durch Online-Ausfüllmöglichkeiten und Onlineübermittlung.
Dabei ist es grundsätzlich für den online Shop Betreiber nicht relevant, ob der Kunde die Möglichkeit des Musterformulars in Anspruch nimmt oder nicht. Diese Entscheidung bleibt weiterhin dem Verbraucher überlassen. Wird ein solches Musterformular nicht bereitgestellt, so wirkt sich dies unmittelbar und nachteilig für den Händler auf den Kaufvertrag aus. Durch die fehlende Bereitstellung besteht auch eine fehlende Widerrufsbelehrung, so dass der Verbraucher dadurch automatisch ein zeitlich uneingeschränktes Widerrufsrecht erhält, bis der Händler seine Verpflichtung nachgekommen ist.
Darüber hinaus besteht dann durch den Händler ein Verstoß gegen die neue Informationspflicht. Auf wettbewerbsrechtlicher Ebene können hieraus Abmahnungsgründe abgeleitet werden. Das Widerrufsformular muss dem Verbraucher lt. der neuen Regelung bereits vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt werden.
Mehr Infos unter www.Händlerschutz.com