Die neue Widerrufsbelehrung 2014, welche ab dem 16. Juni 2014 durch ein neues Widerrufsrecht geregelt wird, sorgt für einige Veränderungen in Bezug auf Online Händler und eBay Shopbetreiber, die sich nach den aktuellen News insbesondere auf die Informationspflicht und die Regelungen zur Widerrufsbelehrung durch den Onlineshop Betreiber beziehen.
Die Informationspflicht in Bezug auf Webshop Bestellübersichtsseiten wird entsprechend der Verbraucherrechterichtlinie erweitert, so dass Internetshop Betreiber Verbrauchern die notwendigen Informationen zu AGB und Widerruf etc. »unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt« zur Verfügung stellen müssen. Und dies in klarer und verständlicher Weise.
Die neue Online Shop Bestellübersicht muss pflichtgemäß ebenso die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen in einem angemessenen Umfang beinhalten, als auch den Waren- oder Dienstleistungsgesamtpreis inklusive anfallender Steuern und Abgaben. Kann eine solche Angabe vorab nicht erfolgen, so sind Webshopbetreiber verpflichtet, die Art und Weise der Preisberechnung sowie alle entsprechend einfließenden Kosten darzulegen.
Ebenfalls müssen Verbraucher in Bezug auf Vertragslaufzeiten, auf Bindungen der Kündigung bezüglich unbefristeter Verträge sowie auch sich automatischer verlängernder Verträge vor Vertragsabschluss hingewiesen werden. Dies beinhaltet gleichermaßen auch die Information über die Mindestdauer, zu der der Verbraucher sich bei Eingehen des Vertrages verpflichtet. Die Bestellübersichtsseite muss durch online Anbieter nun entsprechend den neuen Regelungen erweitert werden.
Mehr Infos unter www.Händlerschutz.com