Neue Widerrufsbelehrung 2014 und der Wertersatz

Entsprechend den aktuellen News tendieren Gesetzgebung und Verbraucherschutz immer mehr in die Richtung, die Verbraucherrechte weitestgehend zu stärken. Dies nimmt zwar kaum Einfluss auf die Regelungen bezüglich des Wertersatzes bei Warengeschäften, wirkt sich jedoch auf Online Händler und Shopbetreiber aus, die mit digitalen Inhalten handeln.

Ebenfalls beeinflusst werden durch die neue Widerrufsbelehrung 2014 und ein neues Widerrufsrecht die AGB von Onlineshop Betreibern und Online Shop Angeboten, bei deren Leistungen es rein um Dienstleistungen geht. Ziel ist es, dass Kunden, die in einem Internetshop oder Webshop, beispielsweise auch eBay, einkaufen, sollten gegenüber den Kunden beim Einkauf in Ladengeschäften vor Ort nicht benachteiligt werden. Durch die neue Gesetzgebung soll garantiert sein, dass Kunden, die den Internethandel vorziehen, dieselben Prüfrechte haben und damit auch das gleiche Widerrufsrecht.

Die Novellierung der gegebenen Verbraucherrichtlinien erforderte somit auch eine Wertersatzrechtsreform. Diese tritt am 13. Juni 2014 in Kraft und beinhaltet, dass der Verbraucher zum Wertersatz für Waren nur noch den Wertverlust ersetzen muss. Dabei kommen Abgrenzungen zwischen einer möglichen Wertminderung oder Verschlechterung nicht mehr zum Tragen. Des Weiteren zeigen sich Veränderungen in der neuen Gesetzeslage dadurch, dass Kunden ihr Widerrufsrecht nicht verlieren, wenn der Unternehmer bereits damit begonnen hat, den gewünschten Auftrag ausführen. Allerdings entstehen dem Verbraucher daraus ebenfalls Wertersatzverpflichtungen, wenn der Verbraucher durch den Händler über diese vorab informiert wurde.

Mehr Infos unter www.Händlerschutz.com

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