Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bei der Umsetzung des wichtigsten energiepolitischen Gesetzgebungsprojekts der vergangenen Jahre will die Bundesregierung offenbar den Verbraucherschutz verwässern. Das berichtet der „Spiegel“ in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe. Demnach sehe die neue Gesetzgebung des „3. Binnenmarktpakets“ zwar vor, dass Kunden ihren Energieanbieter in der Regel innerhalb von drei Wochen kostenlos wechseln können. Außerdem soll eine Schlichtungsstelle eingerichtet werden, die bei Problemen zwischen Verbrauchern und Energiekonzernen berät und vermittelt. Diese Stelle will das Bundeswirtschaftsministerium aber beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) angliedern, der die Stelle auch bezahlen soll. Das sollen die zuständigen Ministerien vergangene Woche beschlossen haben. In dem Verband sind 1.800 Unternehmen aus der Energie- und Wasserwirtschaft organisiert, er gilt als Lobbyverein der Energieversorger. Im Wirtschaftsministerium heißt es, man habe sich noch nicht auf einen bestimmten Träger festgelegt.