Am 25. Februar 2013 sorgte Kultusministerin Sylvia Löhrmann per eMail endlich für Klarheit in Sachen Reisekostenmittel für Lehrkräfte, zumindest für bereits gebuchte und genehmigte Klassenfahrten in 2013: „Klar ist, dass sich das Land Nordrhein-Westfalen nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.10.2012 und des OVG Münster vom 14.11.2012 bei der Durchführung von Schulwanderungen und Schulfahrten nicht mehr auf einen von Lehrkräften in Zusammenhang mit der Genehmigung der Dienstreise formularmäßig erklärten Reisekostenverzicht berufen kann. Lehrkräfte, die Schulfahrten begleiten, haben Anspruch auf vollständige Reisekostenerstattung nach den einschlägigen Regelungen des Landesreisekostengesetzes.“ Vor den Urteilen, die nach der Klage betroffener Lehrkräfte ergingen, wurde bei der Beantragung der Klassenfahrt von den begleitenden Lehrkräften regelmäßig der freiwillige Verzicht auf eine Kostenerstattung erwartet.
Eine weitere Neuerung: Die Ministerin erlaubt nach Genehmigung durch die Schulleitung ausdrücklich die Inanspruchnahme von Freiplätzen, die der Reiseveranstalter kostenlos zur Verfügung stellt – bisher war dies als unerlaubte Vorteilsannahme nicht gestattet. Die Ministerin stellte in ihrer Mail vom Februar aber auch klar: „Rechtliche Verpflichtungen für 2014 dürfen derzeit nicht eingegangen werden.“
Nachdem Dienstreisen für Lehrer nur genehmigt werden dürfen, wenn auch die Übernahme der Reisekosten – entweder abgedeckt durch Budgets oder durch Drittmittel – gewährleistet ist, bedeutete dies zunächst, dass keine Schülerreisen für 2014 gebucht werden konnten – bei einem zeitlichen Vorlauf von durchschnittlich einem Jahr vor Antritt der Reise waren auf diese Weise Schwierigkeiten programmiert.
Mittlerweile sind die Haushaltsmittel für 2013 aufgestockt und an die Schulaufsichtsbehörden zur Bewirtschaftung zugewiesen: Pro Lehrer-Planstelle an der Schule stehen ca. 135,- Euro (Gymnasien) und ca. 128,- Euro (Realschulen, Gesamtschulen) zur Verfügung. Obwohl sich dieser rechnerische Ansatz ein wenig erhöht, weil ja nicht jeder Lehrer auf Klassenfahrt geht, entstehen immer wieder Finanzierungslücken. Aber immerhin besteht jetzt die Möglichkeit, innerhalb des definierten Verfügungsrahmens für 2014 Klassenfahrten zu buchen. Genauere Angaben zur Höhe des Verfügungsrahmens machen die zuständigen Schulämter.
Reiseveranstalter Tobias Feisinger aus dem oberbayerischen Bergen bemüht sich darum, die bei Klassenfahrten entstehenden Finanzierungslücken zu schließen. Das auf Klassenreisen spezialisierte Familienunternehmen organisiert seit über 30 Jahren Klassenfahrten für Schulen aus ganz Deutschland. Er weiß um die aktuelle Situation in Nordrhein-Westfalen und berät Lehrer dazu, wie die Kosten auch jenseits von der Inanspruchnahme von Freiplätzen so niedrig gehalten werden können, dass für Schülereltern keine direkten oder indirekten Mehrkosten entstehen müssen. Die Lösung liegt zum einen in speziellen Fixpreis-Angeboten für Lehrer, die sich am verfügbaren Reisekosten-Budget orientieren. Zum anderen weist Feisinger aber auch auf verschiedene andere Möglichkeiten hin, die Reisekosten zu decken:
„Stichwort Klassenfahrt nach Berlin: Hier kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Fahrtkostenzuschuss bei einem Besuch des Bundestags oder Bundesrats beantragt werden. Damit lassen sich die Reisekosten um ca. zwei Drittel – und damit oft auf die Höhe des für den Lehrer zur Verfügung stehenden Budgets – reduzieren. So gewinnen alle und die knappen Budgetvorgaben können weitestgehend eingehalten werden.“
Feisinger berät seine Kunden über diese und weitere Möglichkeiten der Drittmittel-Finanzierung wie zum Beispiel die Durchführung von Maßnahmen zur Aufstockung des Budgets der Klassenfahrt. Denn darüber sind sich Lehrer, Ministerium und Veranstalter unabhängig von den entstehenden Kosten einig: Eine gut geplante und durchgeführte Klassenfahrt schweißt die Klassengemeinschaft nicht nur zusammen, sondern schafft Erinnerungen für‘s Leben.
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