Keuchhusten heißt medizinisch Pertussis oder wird wegen der langen Krankheitsdauer auch als 100-Tage-Husten bezeichnet und ist heute weit davon entfernt als reine Kinderkrankheit zu gelten. Laut Angaben des Robert Koch-Instituts ist das Durchschnittsalter von 15 Jahren im Jahr 1995 auf heute 42 Jahre gestiegen. Über 100.000 Erwachsene – so die offizielle Zahl – sind alljährlich davon betroffen. Die Dunkelziffer soll jedoch deutlich größer sein.
Da bei Erwachsenen die typischen Keuchhusten-Symptome meist fehlen, wird oft nur eine Bronchitis oder ein hartnäckiger Husten diagnostiziert. Betroffene sind jedoch für nicht geimpfte Säuglinge und Kleinkinder ein hohes Risiko, denn bei ihnen kann eine Pertussis-Infektion zu lebensbedrohlichem Atemstillstand führen. Seit 2009 empfiehlt die STIKO – Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut -, dass sich alle Erwachsenen gegen Keuchhusten impfen lassen sollen mit einer Dreifach-Impfung, die auch vor Tetanus und Diphtherie schützt.
Nach Einführung der Schutzimpfung und dem damit verbundenen Rückgang der Erkrankungszahlen wurde die Meldepflicht für Keuchhusten in Westdeutschland 1963 aufgegeben. Inzwischen hat sich das Blatt jedoch gewendet: Keuchhusten-Erkankungen nehmen stetig zu, nicht zuletzt, weil Auffrisch-Impfungen vernachlässigt werden, denn weder eine durchgemachte Erkrankung noch die Impfung verleihen lebenslange Immunität. Die STIKO hat daher den Impfplan seit 2006 so erweitert, dass eine möglichst hohe und stabile Impfrate in der Bevölkerung – die so genannte Herdenimmunität – erreicht wird.
Nach der Grundimmunisierung ab dem vollendeten 2. Lebensmonat, sollen Auffrisch-Impfungen zwischen dem 5. und 6. sowie dem 9. und 17. Lebensjahr den Schutz aufrecht erhalten. Schließlich wurde im Jahr 2009 die Impfempfehlung auf alle Erwachsenen ausgedehnt. Auch für sie gilt die Auffrischung mit einer Dreifach-Boosterimpfung, die zudem den Schutz vor Tetanus und Diphtherie beinhaltet und gut verträglich ist.
Schützenhilfe in Sachen Impfstrategie gab es im Februar 2012 vom Bundestag, der eine erneute bundesweite Meldepflicht beschlossen hat, die jedoch noch vom Bundesrat verabschiedet werden muss. Ihrer Zeit voraus sind die so genannten Neuen Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, in denen eine Meldepflicht für Keuchhusten bereits besteht.
Keuchhusten ist so ansteckend, dass 70 bis 80 Prozent derer, die mit dem Bakterium Bordetella pertussis – so der Name des Erregers – in Kontakt kommen, auch erkranken. Feine Tröpfchen werden zum Beispiel durch Sprechen, Niesen und Husten von Mensch zu Mensch übertragen. Die Erreger nisten sich in den Schleimhäuten der Atemwege ein. Dort vermehren sie sich und setzen das Pertussis-Toxin frei. Dieses „Keuchhusten-Gift“ schädigt umliegendes Gewebe, schwächt so die körpereigene Abwehr und löst die Beschwerden aus.
Und: Keuchhusten ist tückisch, denn anfangs kommt er ähnlich harmlos daher wie eine Erkältung – mit leichtem Husten, Niesen und Heiserkeit. Gerade in dieser Zeit aber ist er besonders ansteckend. Für ungeimpfte Babys kann das fatale Folgen haben, denn sie haben keinen – wie bei einigen anderen Infektionskrankheiten -Nestschutz gegen Keuchhusten, d.h. sie nehmen weder im Mutterleib noch mit der Muttermilch schützende Antikörper auf. Sie können einen lebensbedrohlichen Atemstillstand erleiden.
Auch wenn der Keuchhusten bei Erwachsenen meist milder verläuft, so wird er doch mit einer ganzen Reihe unangenehmer und belastender Symptome und Beschwerden begleitet: heftige Hustenattacken, Atemaussetzer, aber auch Gewichtsverlust, Erbrechen bis hin zu Schlafstörungen oder gar Rippenbrüchen und Blaseninkontinenz. Mittelohr- und Lungenentzündungen werden als Komplikationen und Folge von Keuchhusten beschrieben.
Um all dem zu entgehen und gleichzeitig auch andere vor Ansteckung zu schützen, ist die Impfung der wirksamste Schutz – getreu dem Motto der drei Musketiere: „Alle für einen, einer für alle!“
Umfassende Informationen über Keuchhusten sowie die aktuellen Impfkalender für Kinder und Erwachsene kann man auch im Internet nachlesen unter www.gesundes-kind.de oder www.kinderaerzte-im-netz.de.
Die Website www.gesundes-kind.de bietet außerdem einen praktischen „Vergissmeinnicht-Service“ an. Einmal eingerichtet erinnert er rechtzeitig an alle wichtigen Impftermine der ganzen Familie per SMS aufs Handy oder per Mail auf den Computer. Sogar fürs iPhone gibt es eine App zum Download auf der Startseite.
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