Wie aktuelle News bestätigen, wird die neue Widerrufsbelehrung 2014, die als neues Widerrufsrecht am 13. Juni 2014 in Kraft tritt, einige wesentliche Veränderungen für Shopbetreiber und Betreiber von eBay Shops sowie auch deren Kunden mit sich bringen.
Diese erfordern eine weitestgehende Überarbeitung der Onlineshop AGB aufgrund der neuen Informationspflicht, die sich insbesondere auf Garantieren und die Widerrufsbelehrung der Online Händler bezieht. Die Informationspflicht für Internetshop Betreiber ändert sich vor allem dahingehend, dass bei Abschluss eines Kaufvertrages zwischen Webshop und Verbrauchern, der Online Shop Betreiber verpflichtet ist, Kunden eine Vertragsbestätigung mit inhaltlicher Wiedergabe des Vertragsinhaltes, im Rahmen einer angemessenen Frist nach Vertragsabschluss zur Verfügung zu stellen.
Dies muss bis spätestens zur Lieferung erfolgen. Diese Informationen müssen dauerhaft einsehbar sein, so dass hier die Möglichkeit per Fax, E-Mail, DVD oder auch USB-Stick ebenso zur Verfügung steht wie eine schriftliche Bestätigung per Post. Inhaltlich muss die Vertragsbestätigung verschiedene Kriterien erfüllen. Dazu zählen die AGB, sofern diese nicht bereits vor der Bestellung zur Verfügung gestellt wurden, die vollständigen Widerrufs- oder Rückgabebelehrungen, die darüber hinaus auch Ausschluss- und Erlöschensgründe enthalten müssen, die vollständige Identität des Online Anbieters mit ladungsfähiger Anschrift, die Eigenschaften der Ware oder der Dienstleistung sowie auch alle wesentlichen Vertragsbestandteile. Wichtig sind darüber hinaus auch die Beachtung der gesetzlichen Mängelhaftungsrechte sowie Garantien.
Mehr Infos unter www.Händlerschutz.com