Bezugnehmend auf die aktuellen News über ein neues Widerrufsrecht, welches am 13. Juni 2014 in Kraft tritt, und damit auch über die neue Widerrufsbelehrung 2014, stellt sich für Online Händler und eBay Shopbetreiber die Frage, welche Auswirkungen haben die Änderungen auf die AGB und den Widerruf, wenn der Onlineshop insbesondere Hygieneprodukte anbietet.
Das Schlüsselwort an dieser Stelle heißt Versiegelung. Die neuen Regelungen in Bezug auf den Widerruf bringen nicht nur neue Verpflichtungen von Internetshop Händlern mit sich, sondern ebenso auch neue Ausschlussgründe für den Widerruf. Nach § 312 g Abs. 2 Nr. 3 BGB besteht zukünftig kein Widerrufsrecht, wenn es sich dabei um die Lieferung versiegelter Waren handelt, die aufgrund des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung bereits entfernt wurde.
Es ergibt sich daraus allerdings noch nicht, um was für Waren es sich handeln muss, damit diese »aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet ist«, jedoch sollte das Augenmerk insbesondere auf dem Teil liegen, der die Versiegelung ganz klar hervorhebt. Es reicht nicht aus, die Ware anders zu verpacken, sondern die Art und Weise der Versiegelung durch den Webshop muss dem Verbraucher ausdrücklich klarmachen, dass nach dem Öffnen die Rückgabe an den Online Shop nicht mehr möglich ist.
Mehr Infos unter www.Händlerschutz.com