Bereits seit den ersten Publikationen in Bezug auf aktuelle News rund um die neue Widerrufsbelehrung 2014 und damit ein neues Widerrufsrecht, welches am 13. Juni 2014 in Kraft tritt, bestehen für Shopbetreiber im Internet und auf Plattformen wie eBay etc. große Unsicherheiten darüber, wie sich die neuen Regelungen auswirken und in welcher Form neue AGB für den eigenen Onlineshop zu gestalten sind.
Durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie werden für Webshop Betreiber allgemeine Pflichten und Grundsätze eingeführt, die sich auf Verbraucherverträge beziehen und diesen vor versteckten Kosten schützen sollen. Darüber hinaus beziehen sich die Neuerungen für Online Händler auch auf kostenpflichtige Kundenhotlines und eBay Shops.
Die Neuerungen in Bezug auf Internetshop beinhalten insbesondere, dass Kunden für Fragen, die einen bereits abgeschlossenen Vertrag mit dem Online Shop betreffen, eine Rufnummer zur Verfügung gestellt werden muss, deren Kosten die gewöhnlichen Telekommunikationskosten nicht überschreiten. Dies beinhaltet gleichermaßen auch, dass der Verbraucher weiterführend auch dem Anbieter des Telekommunikationsdienstes gegenüber keine Verpflichtung hat, für die Kosten des Anrufes aufzukommen.
Diese Kosten sind stattdessen vom Unternehmen zu zahlen, welches eine in dieser Form unwirksame Vereinbarung getroffen hat. Eine weitere Verpflichtung besteht für Shopbetreiber dahingehend, auf etwaige, zusätzlich anfallenden Kosten für Anrufe aus dem Festnetz oder dem Mobilfunknetz hinzuweisen.
Mehr Infos unter www.Händlerschutz.com