Wenn uns die Sonne bei der Büroarbeit ins Gesicht scheint, mag das gute Laune machen. Aber durch Blendung verursachtes Sehen ist nicht so gut und schadet den Augen erheblich. Auch Sonneneinstrahlung auf dem Bildschirm sollte vermeiden werden. Ideal platziert ist ein Schreibtisch daher im rechten Winkel zu einem Fenster. Außerdem ist es besser, den Schreibtisch ein bisschen vom Fenster abzurücken. Sollte das nicht möglich sein, braucht man eine flexible „Beschattung“ in der Art von Jalousien, Gardinen oder ähnlichem.
Nach den Sommerferien werden die Tage wieder kürzer. Insbesondere die Kollegen, die abends länger am Arbeitsplatz im Büro verweilen, bemerken die früher eintretende Dunkelheit sehr schnell. Dann kann es nur noch wenige Wochen dauern, bis die künstlichen Lichtquellen der Bürolampen und Rasterlampen wieder den ganzen Tag leuchten müssen.
Wenn sich die Büro-Deckenlampe im Bildschirm spiegelt, ist das genauso unangenehm und ungesund wie Sonnenlicht an der falschen Stelle. Falls man keine andere Möglichkeit hat, den Arbeitstisch so zu stellen, dass Blendung durch künstliches Licht ausgeschlossen ist, hilft vielleicht eine schicke Stellwand oder eine blendungsbegrenzte Rasterleuchte.
Auch wenn der Arbeitsplatz üblicherweise schön hell ist, benötigt man eine Büro-Deckenlampe oder Bürolampen, mit denen die Arbeitsfläche vollständig ausleuchtet wird. Denn allein mit Tageslicht und den üblichen Umgebungsleuchten lässt sich eine ausreichende Helligkeit nicht durchgehend sicherstellen. Ideale Lichtverhältnisse herrschen zudem dann, wenn der Arbeitsbereich (Tischfläche und Bildschirm) heller ist als die Umgebung. Das ist gut für die Augen und fördert Konzentration und Wohlbefinden. Das ideale Kontrastverhältnis sollte bei max. 1:3 vom hellsten zum dunkelsten Bürobereich sein.
Eine Reihe von Merkmalen, die sich gegenseitig beeinflussen, bestimmt die Qualität der Beleuchtung durch Büroleuchten. Um unter Berücksichtigung des Sehvermögens der Mitarbeiter angemessene Lichtverhältnisse für die Sehaufgaben in Büroräumen zu erzielen, müssen im Besonderen die folgenden lichttechnischen Gütemerkmale nach DIN 5035, bzw DIN EN 12464 beachtet werden:
– Lichtfarbe – warme Lampen wie im Wohnzimmer oder weisses sauberes Licht für Bürolampen?
– Farbwiedergabe – Wie natürlich ist das Licht? Wie ist die Farberkennung?
– Beleuchtungsniveau – Wie hell ist die Bürolampe in verschiedenen Bereichen?
– Leuchtdichteverteilung – Verteiltes Licht oder gerichtet wie bei Halogenlampen?
– Begrenzung der Direktblendung – Wo ist die Deckenlampe im Büro montiert?
– Begrenzung der Reflexblendung auf dem Bildschirm und auf anderen Arbeitsmitteln
– Lichtrichtung und Schattigkeit – Schatten kann Kontrast und besseres Sehen verursachen
– Flimmerfreiheit – Auch kaum wahrnehmbares Flimmern von Rasterleuchten kann Stress bereiten.
Übrigens: Mit zunehmendem Alter lässt die Akkomodationsfähigkeit des Auges nach. Das Auge kann sich dann weniger gut und schnell auf die verschieden weit entfernten Gegenstände einstellen. Schlechte Lampen im Büro werden dann zu einem zusätzlichen Hindernis. Daher wird mit zunehmendem Alter eine hellere Beleuchtung des Arbeitsplatzes mit Rasterleuchten und Büroleuchten erforderlich.
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