Wer sein Haus oder seine Wohnung schon vor dem Start von „Google StreetView“ unkenntlich machen lassen will, muss die Anträge auf dem Postweg bis spätestens 21. September einreichen. Für den Online-Antrag gelten noch kürzere Fristen. Das teilte das Unternehmen am Mittwoch mit.
Unkenntlichmachungen seien endgültig und ließen sich nicht rückgängig machen. Statt dessen sollten Mieter oder Hausbesitzer überlegen, ob sie nicht erst den Start von „StreetView“ abwarten, sich den Dienst anschauen und danach einen Antrag stellen, was auch problemlos möglich sei. Bereits seit Mai 2009 bietet Google an, Anträge auf Unkenntlichmachung von Häusern und Wohnungen zu stellen. „Zahlreiche Nutzer haben uns darauf hingewiesen, dass das Verfahren, wie Bürger Google mit der Unkenntlichmachung ihres Hauses/ihrer Wohnung auf Street-View-Bildern beauftragen können, in der Berichterstattung teils unvollständig oder missverständlich beschrieben wird“, hieß es weiter bei Google. Ein Antrag kann per E-Mail oder auf dem Postweg bei der deutschen Niederlassung in Hamburg oder ab nächster Woche über ein Online-Formular gestellt werden. Während für den Postweg der 21. September als Frist gilt, muss das Online-Formular bis 14. September, 23:59 Uhr ausgefüllt werden, wenn man in den 20 Städten wohnt, die von Anfang an bei Google StreetView in Deutschland dabei sein werden, und von Anfang an gesperrt sein will. Für alle anderen deutschen Städte und Gemeinden wird das Online-Formular bis ins nächste Jahr online zur Verfügung stehen, um auch in allen anderen deutschen Städten und Gemeinden die Vorab-Unkenntlichmachung von Bildern zu ermöglichen, bevor Street View für diese Städte und Gemeinden freigeschaltet wird.
Diese Meldung der dts Nachrichtenagentur aus Hamburg wurde am 11.08.2010 um 18:43 Uhr mit den Stichworten DEU, Internet, Telekommunikation übertragen.