Für Shopbetreiber und Online Händler stehen derzeit insbesondere die aktuellen News zur neuen Widerrufsbelehrung 2014 im Vordergrund, die sich auf ein neues Widerrufsrecht begründen, welches Mitte 2014 in Kraft treten soll. Durch dieses fallen die aktuell für Onlineshop Käufer geltenden Regelungen in Bezug auf das Rückgaberecht weg und stattdessen gelten zukünftig die neuen Fristen und die überarbeitete Form des Widerrufs.
Diese besagt, dass der eines Online Shop Kunden sowie auch eBay Kunden künftig innerhalb einer einheitlich gestalteten 14-tägigen Frist erklärt werden muss. Das Widerrufsrecht, welches bisher für Webshop Betreiber Gültigkeit hatte, besteht in dieser Form nicht mehr, jedoch haben Internetshop Betreiber trotzdem die Möglichkeit, ein eigenes Rückgaberecht, beispielsweise durch die Gestaltung der AGB vereinbaren.
Dieses ist jedoch mit der alten Regelung zum Rückgaberecht nicht mehr vergleichbar, da das gesetzliche Rückgaberecht ersatzlos im Rahmen der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie gestrichen wurde. Die einheitlich gestaltete Widerrufsfrist beträgt bezüglich aller Rechtsgeschäfte, die auf dem Fernabsatzgesetz beruhen, 14 Tage. Hierbei fällt auch die Möglichkeit der kommentarlosen Rücksendung weg.
Stattdessen muss der Widerruf durch Erklärung erfolgen, welche jedoch an keine besondere Form gebunden ist und demnach auch telefonisch erfolgen kann. Das Widerrufsrecht des Verbrauchers beginnt mit dem Eintreffen des bestellten Artikels. Allerdings setzt die 14-tägige Frist voraus, dass eine ordnungsgemäße Belehrung des Kunden durch den Anbieter vorgenommen wurde.
Mehr Infos unter www.Händlerschutz.com