In einem medial viel beachteten Prozess hat Katja Günther, Anwalt für Strafrecht in München, für ihre Mandantin ein mildes Urteil erwirkt. Konkret ging es um eine Kassiererin, der Veruntreuung und Unterschlagung in 1.893 Fällen zur Last gelegt wurde.
„Das hat eine gewisse Eigendynamik entwickelt“, bringt Frau Günther in ihrer Eigenschaft als Strafverteidiger in München den Fall auf den Punkt. Zuvor hatte Ihre Mandantin als Kassiererin in einem Bio-Supermarkt eine Summe von 75.675 Euro unterschlagen. Die Strategie von Katja Günther zeigte einmal mehr, dass ein Anwalt für Strafrecht in München oder in diesem Fall vor dem Amtsgericht Landshut eine Menge bewegen kann.
Geständnis sorgt für mildere Strafe
Die Angeklagte wurde in den Medien als naiv und kindlich geschildert und gleich zu Beginn durch Katja Günther zu einem vollumfänglichen Geständnis bewegt. Das Gericht sah darin einen strafmildernden Grund und blieb im Strafmaß deutlich unterhalb der Forderung der Staatsanwaltschaft. Dem erfahrenen Strafverteidiger aus München ist es zu verdanken, dass am Ende „nur“ eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten steht.
Falsches Abkassieren fiel niemandem auf
Im Rahmen des Prozesses wurde zudem angedeutet, dass den Bio-Supermarkt eine Mitschuld an der Unterschlagung trifft. Die Taten fanden im wahrsten Sinne des Wortes vor den Augen der Filialleitung statt. Die Kassiererin scannte dabei jeweils Ware ein, löschte den Verkaufsbon jedoch nach dem Abkassieren wieder aus dem System. Dieses Vorgehen funktionierte über mehr als ein Jahr, ohne dass einer der Arbeitgeber jemals Verdacht schöpfte. Erst, als eine Kundin nachträglich einen Bon einforderte und sich über eine Rabattaktion informieren wollte, flog der Betrug auf. In der Folge wurden die zahlreichen Fälle im Nachhinein rekonstruiert.
Keine Spur vom unterschlagenen Geld
Trotz schneller Unterzeichnung eines Schuldeingeständnisses und einer Zwangsvollstreckung bei der ehemaligen Kassiererin, konnte bislang kein Geld von der Angeklagten zurückgeholt werden. Zum Verbleib der hohen fünfstelligen Summe sagt Strafverteidiger Katja Günther aus München lediglich: „Das Geld ist einfach weg.“.
Trifft den Arbeitgeber eine Mitschuld?
Der Einschätzung von Strafverteidiger Katja Günther aus München, dass „doch schon ein Fall von Kontrollversagen vorliegt, wenn ein Betrug so lange nicht bemerkt wird“, wurde an keiner Stelle widersprochen. Zwar wollte das Schöffengericht nicht abschließend beurteilen, wie leicht der Betrug gemacht wurde, es wurde aber festgestellt, dass die junge Frau eine sich bietende Chance ausgenutzt hatte. Begünstigend wirkten sich dabei das grenzenlose Vertrauen der Filialleitung in ihre Angestellte sowie das Fehlen einer geschlossenen Warenwirtschaft aus.
Am Ende des Prozesses, in dem Katja Günther als Anwalt für Strafrecht in München so erfolgreich agiert hatte, bat der Richter die Angeklagte darum, dass Sie ihm „ja mal ein Brieflein schreiben“ könne. Das Interesse am Verbleib des Geldes ist offenbar groß, dürfte aber so schnell nicht zu befriedigen sein.
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