Bundesgerichtshof erklärt Werbeschreiben mit Kreditkarten für zulässig

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Versendung von Werbeschreiben mit Kreditkarten für zulässig erklärt. Nach Ansicht des Gerichts liege eine „unzulässige Einflussnahme auf die Entscheidungsfreiheit der angeschriebenen Kunden“ nicht vor. Die Verbraucher würden die Funktionsweise einer Kreditkarte schließlich kennen und aufgrund des Werbeschreibens wissen, dass eine zugeschickte Karte erst nach Rücksendung des Freischaltauftrags eingesetzt werden kann.

Da die Betroffenen die Karten auch einfach wegwerfen können, würden sie auch nicht „unzumutbar belästigt“, so der BGH. Die Deutsche Post AG hatte 2008 an eine Vielzahl ihrer Kunden persönlich adressierte Werbeschreiben verschickt, denen eine auf den Namen des Adressaten ausgestellte Kreditkarte beigefügt war. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte darin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht gesehen und geklagt.

Diese Meldung aus Karlsruhe wurde am 03.03.2011 um 17:49 Uhr mit den Stichworten DEU, Justiz, Gesellschaft übertragen.

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