Bundesarbeitsgericht hebt Kündigung im Fall "Emmely" auf

Das Bundesarbeitsgericht hat heute die Kündigung einer Kassiererin, die als „Emmely“ deutschlandweit bekannt wurde, aufgehoben. Die bei einer Supermarktkette angestellte Frau wurde 2008 wegen der Unterschlagung von zwei Pfandbons im Wert von 1,30 Euro ohne vorheriger Abmahnung entlassen. Seitens des Arbeitgebers sprach man von einer „Zerstörung“ des Vertrauensverhältnisses.

Die 52-Jährige verklagte ihren Arbeitgeber daraufhin. Nachdem sie das Verfahren bereits in zweiter Instanz verlor, revidierte das Bundesarbeitsgericht heute das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg. Die fristlose Kündigung sei rechtswidrig. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg habe nach Angaben des Richters die lange Firmenzugehörigkeit nicht entsprechend berücksichtigt. „Eine Abmahnung sei in diesem Fall ausreichend gewesen“, so die Richter. Damit muss die 52-jährige Kassiererin aus Berlin wieder eingestellt werden. Sie war seit 31 Jahren in dem Unternehmen beschäftigt.

Diese Meldung der dts Nachrichtenagentur aus Erfurt wurde am 10.06.2010 um 22:14 Uhr mit den Stichworten DEU, Justiz übertragen.

We will be happy to hear your thoughts

Hinterlasse einen Kommentar