Aktuelle News rund um ein neues Widerrufsrecht, welches am 13. Juni 2014 in Kraft tritt und somit auch eine neue Widerrufsbelehrung 2014 und eine Überarbeitung von Internetshop AGB erforderlich macht, sorgen hinsichtlich der Umsetzung zeitweise für Verwirrung bei Online Shop Betreibern und eBay Händlern.
Die neuen Regelungen enthalten eine Vielzahl von Besonderheiten, die es für Shopbetreiber zu beachten gibt, dass die Rechte und Pflichten, die sich daraus ergeben nicht immer klar verständlich erscheinen. Klar ist, dass ab dem 13. Juni 2014 Online Händler dem Verbraucher ein Widerrufsformular noch vor Abschluss des Kaufvertrages zur Verfügung stellen müssen.
Jedoch stellt sich die Frage nach der Bestätigung eines Widerrufs in Bezug auf die neue Widerrufsbelehrung 2014. Gemäß den Neuerungen ist eine solche Bestätigung über den Eingang eines Widerrufes unter einer bestimmten Voraussetzung gefordert. Nämlich dann, wenn Webshop Betreiber das Musterformular für den Widerruf online zur Verfügung gestellt haben und der Verbraucher dieses im Onlineshop in Anspruch nimmt.
Die neue gesetzliche Regelung erfordert in diesem Fall, dass der Unternehmer dem Verbraucher den Widerruf unverzüglich nach Eingang auf einem dauerhaften Datenträger bestätigen muss. Dies kann ganz einfach via E-Mail erfolgen. Die Bestätigungspflicht besteht ausschließlich für Onlineformulare. Nicht jedoch für die Zusendung des Widerrufs in anderer Form.
Mehr Infos unter www.Händlerschutz.com