Für Online Händler und eBay Shopbetreiber wird es Zeit, sich mit den aktuellen News über die neue Widerrufsbelehrung 2014 auseinanderzusetzen, welches das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittler mit sich bringt. Denn ein neues Widerrufsrecht bedeutet für Onlineshop Betreiber auch eine Überarbeitung der Widerrufsbelehrung und der Internetshop AGB.
Die Regelungen treten zum 13. Juni 2014 in Kraft und beinhalten eine für die EU einheitlich geregelte Widerrufsfrist von 14 Tagen. Wie diese Frist in der Widerrufsbelehrung zu formulieren ist und wann die Frist beginnt, ist hierbei abhängig von der Art und Weise des Vertrages, der zwischen Online Shop und Verbraucher geschlossen wird.
Darüber hinaus wirkt sich auch der Umstand aus, ob eine vollständige Lieferung erfolgt oder eine Teillieferung. Es ist also somit notwendig, dass die Widerrufsbelehrung individuell an die Art des Vertrages und des Bestellvorgangs angepasst wird. Dem Verbraucher muss ein Musterformular für den Widerruf zur Verfügung gestellt werden, welches er verwenden kann, aber nicht muss. Für Webshop Betreiber wirft dies allerdings die Frage auf, was geschieht, wenn die Widerrufsbelehrung falsch vorgenommen wird.
Gemäß den geltenden Richtlinien würde somit der Beginn der Widerrufsfrist nicht eintreten und der Verbraucher vorerst ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht erhalten. Darüber hinaus scheinen die neuen Regelungen Abmahnungen in Bezug auf falsche Widerrufsbelehrungen geradezu herauszufordern.
Mehr Infos unter www.Händlerschutz.com