Die Wirtschaft läuft Sturm gegen die geplante Gesundheitsreform der schwarz-gelben Koalition. Das Vorhaben komme die Unternehmen teuer zu stehen und bürde ihnen ungeheure Bürokratielasten auf, heißt es in einer Stellungnahme des Arbeitgeberverbandes BDA, die der „Süddeutschen Zeitung“ (Donnerstagausgabe) vorliegt. „Mit der geplanten Anhebung des allgemeinen Beitragssatzes zur Krankenversicherung 2011 bricht die Koalition ihre Zusage, die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern stabil zu halten“, heißt es in der Vorlage für eine interne Anhörung des Ministeriums zu den Gesetzesplänen.
Dies sei besonders gravierend, weil zu Beginn des kommenden Jahres auch der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung um 0,2 Prozentpunkte steige. „Damit wächst die Beitragssumme in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel äußerst kräftig von 39,6 auf 40,4 Prozent.“ „Durch den kräftigen Beitragsanstieg wird zudem das Gegenteil dessen erreicht, was die Koalition im Koalitionsvertrag versprochen hatte, nämlich für mehr Netto vom Brutto zu sorgen“, heißt es weiter. Dabei sei es schon jetzt traurige Wahrheit, dass in kaum einem anderen Land Arbeitnehmer so wenig von ihrem erwirtschafteten Einkommen behalten dürften wie in der Bundesrepublik. „Ab dem 1. Januar 2011 wird diese Sonderrolle Deutschlands noch weiter gefestigt“, schreiben die Experten des BDA. Aber auch die vorgesehene Neuregelung der Zusatzbeiträge stößt auf Kritik. Diese müssen die Kassen eintreiben, wenn sie mit den Mittel aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen. Sie werden unabhängig vom Einkommen erhoben. Durch die Krankenversicherung Zusatzbeiträge sollen die künftigen Kostensteigerungen im Gesundheitssystem ausschließlich von den Kassenmitgliedern bezahlt werden. Das beurteilt die BDA positiv. In Frage stellen die Experten die Regelung, weil die Unternehmen für den Sozialausgleich verantwortlich sein sollen. Der BDA bezeichnet die Einschätzung der Ministeriums als „schlichtweg unzutreffend“, wonach der die Arbeitgeber leicht handhabbar sein werden. „Es müssten neue Prozesse geschaffen, neue Meldewege und -verfahren eingeführt werden, die Software umgestellt, die Mitarbeiter in der Entgeltabrechnung geschult, die Beschäftigten informiert und die Verdienstbescheinigung erweitert werden“, heißt es. Zudem steige das Haftungsrisiko des Arbeitgebers im unübersichtlichen Beitragsrecht. Ferner sei mit zahlreichen zeit- und damit kostenintensiven Rückfragen der Beschäftigten zu rechnen. Dies sei Aufgabe der Krankenkassen.
Diese Meldung aus Berlin wurde am 08.09.2010 um 22:46 Uhr mit den Stichworten DEU, Gesundheit, Arbeitsmarkt, Unternehmen übertragen.