Erneut steht die sogenannte Drei-Jahres-Regelung als Voraussetzung für einen Wechsel in die Private Krankenversicherung auf dem Prüfstand. Nachdem die große Koalition unter Federführung des Gesundheitsministers Philipp Rössler den allgemeinen Beitragssatz für die gesetzliche Krankenkasse von 14,9 auf 15,5 Prozent angehoben hat, knüpft sich die Regierung nun angeblich die Private Krankenversicherung vor. Eingeführt wurde die Drei-Jahres-Frist zum Schutze der Solidargemeinschaft im Krankenkassensystem. Die dreijährige Wartezeit für Angestellte und Arbeitnehmer sollte einen rapiden Wechsel der „Gutverdiener“ von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung eindämmen, um die GKV zu entlasten. Diese Hürde soll nun nach Dafürhalten des Gesundheitsministers wegfallen, ein Wechsel für sozialversicherungspflichtige Angestellte mit einem Bruttoeinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (derzeit 49.950 Euro pro Jahr) vereinfacht werden. Nutzniesser dieser Regelung wäre die PKV auf Kosten der GKV.
IGES-Institut rechnet mit 750 Millionen Euro Belastung pro Jahr für die GKV
Sollte die Drei-Jahres-Frist tatsächlich auf ein Jahr gekürzt oder gar gänzlich wegfallen, droht den gesetzlichen Kassen nach Berechnung des IGES-Instituts eine jährliche Mindereinnahme von mindestens 750 Millionen Euro. Diese, so kritisiert die Opposition aus SPD und Grüne, müssten dann die ohnehin finanziell schwachen gesetzlich Versicherten auffangen. Gesundheitspolitischer Sprecher der SPD Lauterbach wirft der FDP in diesem Zusammenhang eine „knallharte Klientelpolitik“ vor. Tatsächlich kommt die Diskussion um die Abschaffung der PKV Wartezeit direkt nach der Beitragserhöhung zur gesetzlichen Versicherung, einhergehend mit Kürzungen im gesetzlichen Leistungskatalog, einer Bevorzugung der PKV und der „Besserverdiener“ gleich. Während die Gesetzlichen praktisch jeden aufnehmen müssen, können sich die privaten Versicherer die „Rosinen“, also die gesunden und zahlungskräftigen Versicherungsnehmer aussuchen.
Die „Zwei-Klassen-Medizin“
Die Abschaffung der Wartezeit-Regelung wird den Trend zu einer „Zwei-Klasse-Medizin“ weiter verstärken, so Kritiker. Während die GKV nach dem Prinzip der Solidargemeinschaft funktioniert, gilt für die PKV lediglich das Prinzip der Wirtschaftlichkeit bei der Aufnahme neuer Mitglieder. Die Gesetzlichen Krankenkasse erheben einen allgemeinen Beitragssatz (ab 2011 15,5 Prozent vom Bruttoeinkommen). Um die Kosten von chronisch Kranken und oder von Versicherten mit geringem Einkommen aufzufangen, sind einkommensstarke Versicherte mit einem höheren Beitrag überlebenswichtig. Gerade diese werden bei Zustandekommen der Neuregelung massenhaft in die PKV abwandern. Übrig bleiben einkommenschwache und chronisch Kranke Versicherte in der GKV mit der Folge zunehmender Defizite und damit einhergehende Leistungskürzungen. Dagegen können Private Versicherungen chronisch Kranke abweisen, um ihre Kosten gering zu halten.
Laut PKV Beitragsrechner: Private Krankenversicherung für Angestellte und Arbeitnehmer mit hohem Einkommen günstiger
Die Tatsache, dass die PKV im Vergleich zur GKV den Beitrag nicht aus der Höhe des Einkommens berechnet, sondern an Faktoren wie Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand knüpft, macht die Private Krankenversicherung für Angestellte und Arbeitnehmer günstiger. Besonders Versicherte in jungem Alter ohne Vorerkrankungen können in den Genuss umfangreicherer Leistungen und günstiger Beiträge kommen. Anhand eines PKV Rechner kann die Prämie individuell für gewünschte Leistungen und gewählter Höhe der Selbstbeteiligung berechnet werden. Bei einem angenommenen Bruttoeinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von 49.950 Euro im Jahr kann die PKV somit einige hundert Euro günstiger ausfallen als die gesetzliche Krankenversicherung.
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