Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) davor gewarnt, einen Gesetzentwurf zur Sicherungsverwahrung auf Basis der vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte vorzulegen. „Ich kann davon bloß abraten“, sagte er der „Mitteldeutschen Zeitung“. „Das Parlament macht die Gesetze und nicht die Ministerin.“
Uhl fügte hinzu: „Die Justizministerin hat ihre Vorlage mit uns nicht abgestimmt. Da kann sie auch nicht verlangen, dass wir zustimmen.“ Leutheusser-Schnarrenberger wolle „keine nachträgliche Sicherungsverwahrung. Wir bestehen darauf. Das ist der Konflikt.“ Der CSU-Politiker regte an, deutschlandweit drei oder vier Einrichtungen zu schaffen, in denen Sicherungsverwahrungen vorgenommen werden könnten. Zugleich riet er dazu, das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg vom Dezember notfalls zu ignorieren. Der EGMR hatte das in Deutschland praktizierte System der Unterbringung von Tätern über das Haftende hinaus infrage gestellt. „Ich nehme lieber eine Rüge des Europäischen Gerichtshofes in Kauf als das Risiko neuer Straftaten“, erklärte Uhl.
Diese Meldung der dts Nachrichtenagentur aus Berlin wurde am 07.07.2010 um 07:20 Uhr mit den Stichworten DEU, Parteien, Justiz, Kriminalität übertragen.