Die neuen Regelungen in Bezug auf die neue Widerrufsbelehrung 2014 und damit ein neues Widerrufsrecht im Allgemeinen beschäftigen ebenso Online Händler und eBay Händler als auch den Verbraucher selbst. Die neuen Regeln zur EU-Verbraucherrechte-Richtlinie treten am 13. Juni 2014 in Kraft und haben eine europaweit einheitliche Verbraucherrechtsgestaltung zum Ziel, die es erfordert, dass Shopbetreiber in Bezug auf ihre AGB und die Widerrufsbelehrung umfassend aktiv werden.
Aktuelle News zeigen auf, warum es für Onlineshop Betreiber bereits jetzt schon notwendig ist, sich mit den Veränderungen auseinanderzusetzen. Denn im Gegensatz zu dem Ziel, eine Vereinfachung des Rechtes herbeizuführen, zeigt sich die Umsetzung doch sehr Komplex für Online Shop Händler. Denn hier bestehen vor allem Neuerungen, die sich auf die Informationspflichten beziehen, auf das Musterformular zum Widerruf sowie auch die Hin- und Rücksendekosten.
Verbraucher müssen künftig den Widerruf gegenüber dem Webshop ausdrücklich erklären und können somit die Ware nicht mehr kommentarlos zurücksenden. Die Frist für den Widerruf wird künftig 14 Tage betragen, ist jedoch abhängig von der Art des Kaufvertrages. Hierbei ergeben sich die ersten Probleme, da dies beinhaltet, dass ein Internetshop die Widerrufsbelehrung individuell an die Vertragsgestaltung und die Art der Lieferung anpassen muss.
Tut er dies nicht, erhält der Verbraucher dadurch ein Widerrufsrecht, welches auf 12 Monate beschränkt ist.
Mehr Infos unter www.Händlerschutz.com