Wie bereits aktuelle News umfassend berichteten, tritt die Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU am 13. Juni 2014 in Kraft und damit auch ein neues Widerrufsrecht, welches eine neue Widerrufsbelehrung 2014 für Online Händler und eBay Verkäufer notwendig macht.
Diese wirkt sich ganz klar auf die bestehenden Widerrufsbelehrungen und AGB von Webshop Betreibern aus, die sich in Bezug auf die Neuerungen mit ihrem Onlineshop in vielerlei Hinsicht umstellen müssen. Die Änderungen zielen auf eine Umgestaltung des Fernabsatzrechts ab, welches EU-einheitlich geregelt werden soll um bei grenzüberschreitenden Käufen im Online Shop mehr Rechtssicherheit für Verbraucher zu bieten.
Daher gilt künftig eine einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen, wobei der Fristbeginn von der Art der Warenlieferung abhängig ist. Bei fehlerhafter Belehrung durch den Shopbetreiber steht dem Verbraucher allerdings kein unbegrenztes Widerrufsrecht zu, sondern lediglich eine Verlängerung des Widerrufsrechts auf maximal 12 Monate.
Zusätzlich sind Internetshop Betreiber verpflichtet, Verbrauchern ein Musterformular für den Widerruf bereitzustellen. Die neue Widerrufsbelehrung stellt allerdings eine besondere Herausforderung für online Anbieter dar, da diese gemäß den neuen Regelungen an die Art des Vertrages anzupassen ist. Der Grund dafür ist der Fristbeginn, der sich an der Art der Lieferung orientiert. So beginnt beispielsweise die Widerrufsfrist bei vollständiger Lieferung mit dem Wareneingang, bei einer Teillieferung dagegen mit der letzten Teillieferung.
Mehr Infos unter www.Händlerschutz.com