Nicht grundlos beobachten Online Händler und eBay Shopbetreiber die aktuellen News, die sich auf ein neues Widerrufsrecht beziehen, welches am 13. Juni 2014 in Kraft tritt. Denn dieses bringt einige Veränderungen für Internetshop Betreiber mit sich.
Diese beziehen sich insbesondere auf eine neue Widerrufsbelehrung 2014 und damit auch die bestehende Widerrufsbelehrung sowie die AGB von Onlinehändlern, die an die neuen Regelungen angepasst werden müssen. Für besondere Freunde bei Onlineshop Betreibern sorgen diese News nicht, wobei sie allerdings im Einzelnen betrachtet nicht nur Nachteile, sondern auch Vorteile für den Webshop Betrieb mich sich bringen.
Grundsätzlich ist es notwendig, dass sich Online Shop Betreiber bereits frühzeitig mit den Änderungen auseinandersetzen, um diese technisch und organisatorisch zum gegebenen Zeitpunkt in den Bestellablauf integrieren zu können. Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung soll eine einheitliche Regelung innerhalb der EU in Bezug auf Fernabsatzgeschäfte erreichen, wodurch sich auch eine einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen ergibt und die Verpflichtung für Händler, ein Muster-Formular für den Widerruf bereitzustellen.
Das bisher geltende Rückgaberecht für den Verbraucher entfällt dagegen vollständig. Die neue Regelung soll für mehr Rechtssicherheit sorgen, stellt jedoch Händler vor die schwierige Aufgabe, die Widerrufsbelehrung individuell an die Art und Weise des Vertrages anzupassen.
Mehr Infos unter www.Händlerschutz.com