Neue Widerrufsbelehrung 2014 was Onlineshops beachten müssen

Für online Händler und eBay Shopbetreiber ist es insbesondere jetzt nahezu ein Muss, die aktuellen News in Bezug auf die neue Widerrufsbelehrung 2014 zu verfolgen, die ein neues Widerrufsrecht, welches am 13. Juni 2014 in Kraft tritt, mit sich gebracht hat. Denn durch diese neuen Regelungen kommen einige Veränderungen auf Onlineshop Betreiber zu, die sich ebenso auf den Widerruf als auch die AGB erstreckten.

Dies bringt ggf. auch Änderungen in Bezug auf die technische Umsetzung von Webshop Präsenzen mit sich, da der Bestellvorgang gezielt auf die neuen Regelungen angepasst werden muss. Dies wird vor allem durch die neue Informationspflicht des Internetshop Betreibers ausgelöst, der ab dem 13. Juni 2014 eine Muster-Widerrufsbelehrung zur Nutzung durch den Verbraucher zur Verfügung stellen muss.

Darüber hinaus ändern sich auch die Inhalte der bisher geltenden Widerrufsbelehrung, so dass eine sorgsame Überarbeitung durch Online Shop Händler notwendig ist, was eine klare Herausforderung darstellt. Denn die neue Regelung erfordert, dass die Widerrufsbelehrung an die Bestellart und den damit in Zusammenhang stehenden Bestellprozess klar angepasst werden muss.

Dies würde bedeuten, dass eine Widerrufsbelehrung dynamisch sein müsste, um den zukünftigen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Dies ist aktuell in Bezug auf die bestehenden Webshop Softwareangebote kaum umsetzbar und erfordert eine vollständige Umprogrammierung.

Mehr Infos unter www.Händlerschutz.com

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