Shopbetreiber und eBay Händler zur Telefon Widerrufsbelehrung 2014

Aktuelle News rund um die neue Widerrufsbelehrung 2014 und somit ein neues Widerrufsrecht, welches am 13. Juni 2014 in Kraft tritt, zeigen auf, dass dieses nicht nur Einfluss auf die Gestaltung der Onlinepräsenzen der Online Händler und eBay, Shopbetreiber nimmt, sondern insbesondere auch auf deren Pflichten und AGB.

Bisher musste ein Widerruf durch den Verbraucher in Textform erfolgen. Dies ändert sich nun durch die Umsetzung der Verbraucherrichtlinie. Eine eindeutige Erklärung des Widerrufs gegenüber dem Onlineshop Betreiber reicht aus. Webshop Betreiber sind zukünftig verpflichtet, dem Verbraucher ein Muster-Formular für den Widerruf zur Verfügung zu stellen, welches EU-weit eine einheitliche Gestaltung aufweisen und dem Verbraucher vor Vertragsabschluss zur Verfügung stehen muss.

Der Verbraucher hat allerdings weiterhin das Recht sich für die Nutzung des Formulars oder eine selbstgestaltete Widerrufserklärung zu entscheiden. Dies bedeutet, dass der Verbraucher den Vertrag mit eigenen Worten widerrufen kann, sofern dieser Widerruf unmissverständlich ist. Für Internetshop Betreiber bedeutet dies letztendlich, dass auch ein telefonischer Widerruf Gültigkeit hat.

Verbraucher dagegen sollten darauf achten, dass sie ihre Wünsche telefonisch genau mitteilen, wobei es hinsichtlich der Beweisbarkeit gegenüber dem Online Shop im Streitfall weiterhin sicherer ist, auf einen schriftlichen Widerruf zurückzugreifen. Denn die Beweislast für die Zusendung und den Eingang des Widerrufs verbleibt weiterhin beim Verbraucher.

Mehr Infos unter www.Händlerschutz.com

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