Online Händler und das neue Widerrufsrecht 2014 für Shops und eBay

Durch die Umsetzung der Verbraucherrechtelinie und der sich daraus ergebenden gesetzlichen Veränderungen, die am 13. Juni 2014 in Kraft treten, ergebt sich gemäß aktuellen News nicht nur ein neues Widerrufsrecht, sondern auch eine neue Widerrufsbelehrung 2014 und Informationspflicht für Online Händler und eBay Shopbetreiber.

Dies erfordert eine Neugestaltung der Widerrufsbelehrung sowie auch der Onlineshop AGB – und damit eine schnellstmögliche Auseinandersetzung von Webshop Betreibern mit der zukünftigen Gesetzeslage, um rechtssicher mit dieser umgehen zu können. Die Änderungen bringen eine einheitliche Widerrufsregelung mit sich, wobei das frühere Rückgaberecht des Verbrauchers entfällt.

Die Widerrufsfrist für den Kauf im Internetshop beträgt 14 Tage und der Widerruf selbst muss ausdrücklich erklärt werden. Eine kommentarlose Rücksendung ist damit nicht mehr möglich, was es zukünftig ausschließt, dass der Verbraucher seinen Widerruf damit ausdrückt, dass er die Ware einfach nicht annimmt. Online Shop Betreiber haben allerdings die Verpflichtung, Verbrauchern ein Musterformular für den Widerruf zur Verfügung zu stellen, welches durch den Verbraucher genutzt werden kann, jedoch nicht genutzt werden muss.

Die erhaltenen Waren sind bei Widerruf bis spätestens 14 Tage nach Erhalt zurückzugeben, wobei die Kosten der Rücksendung durch den Verbraucher zu tragen sind. Allerdings hat der Händler zukünftig nicht nur den Kaufpreis zu erstatten, sondern ebenso auch die Kosten für die Zusendung.

Mehr Infos unter www.Händlerschutz.com

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