Ein neues Widerrufsrecht in Bezug auf die neue Widerrufsbelehrung 2014 und die Regelungen für Shopbetreiber in Zusammenhang mit dem Verbraucherschutz finden sich aktuell in vielen News, die sich umfassend mit den Veränderungen auseinandersetzen, die das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie mit sich bringt.
Diese tritt am 13. Juni 2014 in Kraft, so dass es für Online Händler und auch eBay Händler durchaus sinnvoll ist, sich bereits jetzt schon damit zu befassen und die eigenen AGB entsprechend zu überarbeiten. Durch die Verbraucherrechterichtlinie soll eine Harmonisierung in Bezug auf die gesamte Union erreicht werden und damit auch eine Rechtssicherheit im Rahmen des grenzüberschreitenden Handels durch Internetshop Angebote.
Eine wichtige Neuerung stellt Verpflichtung zur Bereitstellung eines gesetzlichen Widerrufsformulars für Online Shop Betreiber dar. Diese Pflicht besteht grundsätzlich ab dem 13. Juni 2014 für alle Onlineshop Betreiber und ist selbst dann verpflichtend, wenn der Webshop Betreiber sich nicht dazu entschließt, die Möglichkeit zu geben, dass das Formular vom Verbraucher online ausgefüllt werden kann.
Kommt der Shopbetreiber dieser Verpflichtung nicht nach, wirkt sich dies in Bezug auf den Vertrag in der Form aus, dass es als fehlende Widerrufsbelehrung gewertet wird. Der Verbraucher erhält dadurch ein zeitlich uneingeschränktes Widerrufsrecht, bis der Händler seiner Verpflichtung nachgekommen ist.
Mehr Infos unter www.Händlerschutz.com