Neue Widerrufsbelehrung 2014 und digitale Medien

Am 13. Juni 2014 tritt das neue Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft und damit ein überarbeitet und neues Widerrufsrecht, welches sich insbesondere auf Online Shop Betreiber sowie auch Betreiber von eBay Shops etc. auswirkt. Die Komplexität der neuen Regelungen und die, die sich durch die neue Widerrufsbelehrung 2014 ergibt, bekommen vor allem Shopbetreiber zu spüren, die sich auf den Vertrieb von digitalen Medien spezialisiert haben.

Denn auch hier kommt das neue Widerrufsrecht zum Tragen. Darüber hinaus unterliegen Internetshop Betreiber einer überarbeiteten Form der Informationspflicht, mit denen sich aktuelle News weitreichend befassen. Beim Kauf digitaler Medien gemäß der gesetzlichen Definition hatten Verbraucher bisher kein Widerrufsrecht, wenn die Zusendung via E-Mail oder auf anderem Wege ohne Datenträger erfolgte. Diese Regelung entfällt nach Inkrafttreten der Neuerungen vollständig, so dass Online Händler ihren Kunden auch beim Erwerb digitaler Inhalte, die sich nicht auf körperlichen Datenträgern befinden, ein entsprechendes Widerrufsrecht zugestehen müssen.

Dies bedeutet gleichermaßen auch, dass Onlineshop Betreiber ihre bestehenden AGB auf diese neue Regelung anpassen müssen. Da es sich bei dem Erwerb von digitalen Inhalten, die nicht auf einem Datenträger bereit gestellt werden, weder um einen Warenvertrag noch eine entsprechende Dienstleistung handelt, unterliegen beide Formen des Verkaufs einer anderen Widerrufsfrist, auf die Webshop Betreiber entsprechend hinweisen müssen.

Mehr Infos unter www.Händlerschutz.com

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