Ab Juni gibt es eine neue Widerrufsbelehrung. Stiftung Warentest hat heute dazu aus Verbrauchersicht die neue Widerrufsbelehrung 2014 durchleutet. Der www.haendlerschutz.com fasst die Meldung aus der Sicht der Online-Händler zusammen.
Ab dem 13.06 entscheiden Online- Händler wer die Rücksendekosten trägt. Auch ist zu beachten das bereits vor Vertragsschluss darüber belehrt wird. Aber Achtung, es gibt vieles zu beachten und erstmals wird ein Widerrufsformular pflicht.
Eine Umfrage aus dem Jahre 2012 des Forschungsinstitutes Ibi Researche an der Universität Regensburg ergab, das drei Viertel der Online Händler das Rückporto dem Kunden auferlegen wollen, während die Grossen wie Otto & Zalando an der kostenfreien Rücksendung festhalten.
Rücksendungen müssen zukünftig mit einem vom Online Händler bereitgestellten Rücksendeformular erfolgen wo der Kunde den Widerruf eindeutig erklärt. Wie auch bei der Widerrufsbelehrung muss auch das Rücksendeformular den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Das Widerrufsrecht gilt nicht für verderbliche Waren, einmalig bestellte Zeitungen, entsiegelte Medien wie Software, DVD und CDs sowie Downloads und Spezialanfertigungen.
Online Händler sollten sich daher rechtzeitig auf die neue Widerrufsbelehrung 2014 einstellen und sich somit vor teuren Abmahnungen schützen. Informieren Sie sich jetzt beim www.haendlerschutz.com.