Anforderungen an den Referendar im Familienrecht

Im Familienrecht tätige Referendare sollten bereits in der universitären Ausbildung einen entsprechenden Akzent gesetzt haben. Dies kann sowohl durch Wahlfächer und Prüfungsschwerpunkte als auch durch studienbegleitende Praktika bei Kanzleien, Rechtsanwälten oder auch Gerichten erfolgen. Ein solides theoretisches Wissen im Zivilrecht auch außerhalb des Familienrechts sollte ebenfalls bereits im Studium erworben werden. Auf dieser Basis können im Referendariat die notwendigen forensischen Fähigkeiten entwickelt werden. Nicht zu unterschätzen sind auch die Anforderungen im Bereich Steuer- und Sozialversicherungsrecht, insbesondere, wenn Scheidungen oder Eheverträge aus dem Umfeld von Unternehmern oder Managern als Mandat bearbeitet werden sollen. Betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse sind im Familienrecht ebenso erforderlich wie ein sicherer Umgang mit Zahlen. Insoweit unterscheiden sich das Referendariat und die spätere Berufsausübung nicht unerheblich von der reinen Lehre der rechtlichen Grundzüge.

Scheidung, Ehevertrag etc. – die Tätigkeitsschwerpunkte der familienrechtlichen Berufsausübung

Das Familienrecht ist ein Rechtsgebiet für Spezialisten. Ungeachtet dessen müssen Rechtsanwälte und Fachanwälte mit dieser Ausrichtung eine Vielzahl von Sachverhalten betreuen. Hierzu gehören insbesondere:
Scheidungen, Scheidungsfolgenvereinbarungen
• Eheverträge
• Rechte einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
• Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt
• Sorgerecht, Umgangsrecht
• Adoption, Vaterschaftsrecht, Namensrecht

Neben der praktischen Mandatsbearbeitung sollte auch die wissenschaftliche Arbeit, also vor allem Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, nicht zu kurz kommen. So kann eine gewisse Reputation erworben werden, die für den beruflichen Erfolg wichtig ist. Auch hiermit kann bereits im Rahmen des Referendariats begonnen werden.

ROSE & PARTNER – Kanzlei in Hamburg für die Ausbildung von Referendaren im Familienrecht

ROSE & PARTNER LLP ist eine Wirtschaftskanzlei mit eigenem familienrechtlichen Dezernat in Hamburg. Dieses wird geleitet von Rechtsanwältin Dr. Elisabeth Unger. Frau Dr. Unger ist bekannt durch zahlreiche Veröffentlichungen im Familienrecht und umfassende wissenschaftliche Aktivitäten und vor allem als Scheidungsanwältin tätig. Aufgrund der wirtschaftsrechtlichen Ausrichtung der Kanzlei werden insbesondere auch Unternehmerscheidungen oder Eheverträge für Manager bearbeitet. Ein weiterer Schwerpunkt ist die interdisziplinäre Betreuung von Mandaten aus dem Bereich Vermögensschutz und Vermögensübertragungen auf Kinder und Ehegatten. In diesem Zusammenhang geht es häufig auch um Fragen zur familiengerichtlichen Genehmigung bzw. zur Ergänzungspflegschaft. Derartige Mandate werden in der Regel im Team mit Rechtsanwälten und Fachanwälten aus den Bereichen Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Steuerrecht betreut.

Weitere Informationen zum Rechtsgebiet Familienrecht am Kanzleistandort Hamburg erhalten Sie unter www.rosepartner.de/familienrecht

Bei Interesse an einem Referendariat bei ROSE & PARTNER kontaktieren Sie bitte direkt Rechtsanwältin Dr. Unger: unger@rosepartner.de

Pressekontakt
Rose Partner LLP
Bernfried Rose
Jungfernstieg 40

20355 Hamburg
Deutschland

E-Mail: rose@deine-seo.de
Homepage: http://www.rosepartner.de
Telefon: 040/41437590

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