Die Lübecker Staatsanwaltschaft kann im Fall Uwe Barschel bei der Suche nach einem genetischen Fingerabdruck auf ein fremdes Haar zurückgreifen, das im Hotelbett des Politikers gefunden wurde. Das berichtet die Tageszeitung „Die Welt“ (Freitagausgabe) unter Berufung auf bisher unveröffentlichte Ermittlungsakten. Demnach belegen zwei Schweizer Asservatenlisten aus den Jahren 1987 und 1988, dass am rechten Kopfende des Betts in Barschels Hotelzimmer ein Haar sichergestellt wurde.
Die Schweizer Ermittler haben damals bereits festgestellt, dass das Haar wegen seiner Form und seines Durchmessers nicht zu Barschels Haaren passt und deshalb nicht von dem früheren Ministerpräsidenten Schleswig-Holsteins selbst stammen kann. Wie die Lübecker Staatsanwaltschaft der „Welt“ bestätigte, ist dieses Haar später nach Lübeck gebracht und aufbewahrt worden. „Ich gehe davon aus, dass es bei uns immer noch vorliegt“, sagte Behördensprecher Oberstaatsanwalt Günter Möller der Zeitung. Uwe Barschel war am 11. Oktober 1987 tot in der Badewanne seines Zimmers im Genfer Hotel „Beau Rivage“ gefunden worden. Der ehemalige Lübecker Chefermittler in dem Fall, Heinrich Wille, ist davon überzeugt, dass der Politiker ermordet wurde. Der prominente deutsche Gerichtsmediziner Professor Michael Tsokos sagte der „Welt“: „Ein einzelnes Haar kann auch nach Jahrzehnten noch ausreichen, um die DNA eines Menschen zu bestimmen. Im Fall Barschel ist es auf jeden Fall einen Versuch wert.“ Einen möglichen genetischen Fingerabdruck könne man dann mit den deutschen und internationalen Datenbanken abgleichen. „Wenn es da einen Treffer gibt, ist man vielleicht plötzlich auf der Spur eines großen Unbekannten“, so Tsokos. Der Lübecker Oberstaatsanwalt Möller sagte dagegen, „im Moment“ sei eine Untersuchung des verbliebenen Haares nicht geplant. Zunächst wolle man die Ergebnisse der Analysen von Kleidungsstücken des verstorbenen Uwe Barschel abwarten. Zu diesem Zweck seien am Donnerstag die Hose, die Krawatte, der Badewannenvorleger, die Socken und ein Handtuch an Spezialisten des Landeskriminalamtes in Kiel übergeben worden. Von dem Fund eines genetischen Fingerabdrucks macht die Lübecker Staatsanwaltschaft abhängig, ob das 1998 eingestellte Verfahren wegen des Verdachts des Mordes an Barschel wieder aufgenommen werden könnte.
Diese Meldung aus Lübeck wurde am 23.06.2011 um 13:52 Uhr mit den Stichworten DEU, Justiz übertragen.