In Erfurt hat das Bundesarbeitsgericht die Kündigung einer Kassiererin, die als „Emmely“ bekannt wurde, wegen der Unterschlagung von Pfandbons im Wert von 1,30 Euro aufgehoben. Die Entlassung sei nicht gerechtfertigt, so das Arbeitsgericht. Damit muss die 52-jährige Kassiererin aus Berlin wieder eingestellt werden.
Damit wurde das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg revidiert. Eine Supermarktkette hatte die Frau ohne vorherige Abmahnung entlassen und begründete dies damit, dass ein erheblicher Vertrauensverlust in die Mitarbeiterin vorliege. Die 52 Jahre alte Frau war seit 31 Jahren in dem Unternehmen beschäftigt.
Diese Meldung der dts Nachrichtenagentur aus Erfurt wurde am 10.06.2010 um 16:13 Uhr mit den Stichworten DEU, Justiz, Unternehmen übertragen.